Festgeld im Vergleich
Festgeld ist eine Einlage mit fester Laufzeit und festem Zins. Sie legen einen Betrag an, die Bank verzinst ihn über die vereinbarte Dauer, und während dieser Zeit können Sie nicht darüber verfügen. Der Zins steht von Anfang an fest – das ist der ganze Sinn des Produkts.
Der Unterschied zum Tagesgeld ist deshalb nicht die Höhe des Zinses, sondern die Bindung: Beim Tagesgeld ist das Geld verfügbar und der Zins variabel, beim Festgeld ist es umgekehrt. In der Schweiz kommen zwei Punkte hinzu, die den Vergleich entscheiden: die Einlagensicherung und die Verrechnungssteuer.
Festgeld vergleichen
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Zinssätze, Laufzeiten und die Bedingungen der verfügbaren Anbieter. Diese Werte ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Verfügbarkeit
- Während der Laufzeit gebunden – fest heisst fest
- Einlagensicherung
- Je Kunde und Bank geschützt – massgeblich ist die Banklizenz
- Verrechnungssteuer
- Auf inländische Zinsen, bei Deklaration zurückerstattet
- Vermögenssteuer
- Kantonal, auf dem Guthaben
- Am Laufzeitende
- Auszahlung oder Verlängerung nach den Bedingungen
Was Festgeld ist – und was es nicht ist
- Was es istEine Einlage mit festen Grössen: Laufzeit und Zins. Am Zins ändert sich während der Laufzeit nichts.
- Was es nicht istKeine Anlage mit Marktchance. Es gibt keinen Kurs und keinen Handel, über den Sie sich lösen könnten.
Was Sie tragen, ist nicht das Marktrisiko, sondern das Risiko der Bank. Dazu der Abschnitt zur Einlagensicherung.
Festgeld ist eine Einlage bei einer Bank mit zwei festen Grössen: der Laufzeit und dem Zins. Sie legen einen Betrag für eine vereinbarte Dauer an, die Bank verzinst ihn, und am Ende der Laufzeit erhalten Sie Kapital und Zins zurück. Während der Laufzeit ändert sich am Zins nichts – weder nach oben noch nach unten.
Festgeld ist damit das Gegenstück zum täglich verfügbaren Konto: Sie geben Verfügbarkeit auf und bekommen dafür einen Zins, den Sie im Voraus kennen. Ob sich das lohnt, entscheidet nicht der Zins allein, sondern die Frage, ob Sie das Geld während der Laufzeit tatsächlich nicht brauchen.
Und Festgeld ist keine Anlage mit Marktchance. Es gibt keinen Kurs, der steigen oder fallen kann, und keinen Handel, über den Sie sich von der Bindung lösen könnten. Sie leihen der Bank Geld zu einem vereinbarten Preis. Damit tragen Sie kein Marktrisiko – aber das Risiko der Bank, und das ist der zweite grosse Punkt dieser Seite.
Weder Laufzeiten noch Zinssätze stehen in diesem Text. Beide ändern sich laufend. Der Rechner zeigt die aktuellen Konditionen; die Bedingungen Ihres konkreten Angebots stehen in den Unterlagen der Bank.
Die Bindung ist der eigentliche Preis des Festgelds
Fest heisst fest. Während der Laufzeit ist das Kapital gebunden: Sie können es nicht abziehen, nicht teilweise kündigen und nicht vorzeitig auf ein anderes Produkt übertragen – jedenfalls nicht nach den Standardbedingungen.
Was gilt, wenn Sie das Geld doch früher brauchen, steht in den Bedingungen Ihrer Bank. Manche Angebote sehen eine vorzeitige Auflösung vor, meist zu schlechteren Konditionen; andere schliessen sie aus. Diese Klausel ist der wichtigste Satz, den Sie vor dem Abschluss lesen sollten – wichtiger als der Zinssatz, denn sie entscheidet, was die Bindung im Ernstfall kostet.
Vier Grössen bestimmen, ob die Bindung zu Ihnen passt:
- Laufzeit
- Je länger sie ist, desto länger ist das Geld gebunden. Prüfen Sie, ob in dieser Zeit ein Vorhaben ansteht – Umzug, Kauf, Ausbildung, grössere Reparatur.
- Aufteilung
- Mehrere Einlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten erhöhen die Flexibilität: Es wird jeweils ein Teil frei, ohne dass alles gebunden ist.
- Zinsgutschrift
- Wird der Zins am Ende der Laufzeit ausbezahlt oder unterjährig gutgeschrieben? Bleibt eine unterjährige Gutschrift auf der Einlage, wird sie selbst mitverzinst – die Bedingungen entscheiden.
- Verlängerung
- Manche Angebote verlängern sich bei Nichtkündigung automatisch. Klären Sie, zu welchen Konditionen das geschieht und wie Sie es verhindern.
Daraus folgt eine einfache Regel: Legen Sie nur Geld fest, das Sie während der Laufzeit nicht brauchen. Ein Notgroschen gehört auf ein Konto mit täglicher Verfügbarkeit. Der Zinsvorteil wiegt den Nachteil nicht auf, wenn Sie die Einlage vorzeitig auflösen müssen.
Kassenobligationen: fest wie Festgeld, aber mit einer Besonderheit beim Schutz
Neben dem Festgeld gibt es in der Schweiz die Kassenobligation. Sie funktioniert in einem Punkt gleich: Sie legen einen Betrag über eine feste Laufzeit an und erhalten einen im Voraus vereinbarten Zins. Und sie bindet das Kapital ebenso über die ganze Laufzeit – anders als ein Sparkonto, auf dem Sie jederzeit verfügen können. Für die Liquiditätsplanung sind die beiden deshalb kein Ersatz für ein Konto mit täglicher Verfügbarkeit.
Der Unterschied liegt in der Form, in der die Forderung verbrieft wird. Eine Kassenobligation kann auf den Namen des Einlegers lauten oder als Inhaberpapier begeben werden. Dieser Unterschied ist keine Formalie – er entscheidet darüber, ob im Konkurs der Bank ein Vorzugsrecht besteht. Die Einzelheiten stehen im Abschnitt zur Einlagensicherung.
Einlagensicherung: 100'000 Franken je Kunde und Bank
In der Schweiz greift die Einlagensicherung bis 100'000 Franken je Kunde und Bank. Das ist die Grösse, mit der sich die Frage beantworten lässt, wie viel Einlagenrisiko Sie bei einem einzelnen Institut tragen.
Massgeblich ist dabei die Banklizenz, nicht der Markenname. Verschiedene Marken unter derselben Lizenz zählen zusammen: Zwei Festgelder bei zwei Marken derselben Bank sind zusammen bis zu dieser Grenze geschützt, nicht je einzeln. Wer sich über die Marke absichern will, fragt deshalb nach der Lizenz und nicht nach dem Namen.
Für den Vergleich heisst das: Bei Beträgen innerhalb dieser Grenze ist die Sicherung ein Punkt unter anderen. Bei grösseren Beträgen wird sie zum ordnenden Kriterium – die Aufteilung auf mehrere Banken mit unterschiedlichen Lizenzen ist der wirksamste Schutz. Die Aufteilung auf mehrere Marken derselben Bank ist es nicht.
Die Sicherung deckt Einlagen, nicht Rendite. Sie greift, wenn die Bank ausfällt – nicht, wenn ein Angebot schlechter ist als erwartet. Und sie gilt für Schweizer Banken; bei einer ausländischen Bank gilt das System ihres Sitzlandes. Dazu der Abschnitt weiter unten.
Kassenobligationen: auf den Namen oder auf den Inhaber
Für Kassenobligationen gilt eine zusätzliche Bedingung, die in den Angeboten selten so ausformuliert wird. Die Einlagensicherung nennt unter den gesicherten Guthaben ausdrücklich Kassenobligationen, die auf den Namen des Einlegers lauten, auf eine Währung des betreffenden Staates lauten und bei der Bank im Namen des Einlegers hinterlegt sind. Eine Inhaber-Kassenobligation fällt nicht darunter.
Der Grund liegt in der Formulierung des Bankengesetzes: Privilegiert sind Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten. Bei einem Inhaberpapier fehlt genau diese Zuordnung. Wer eine Kassenobligation zeichnet, sollte deshalb vor der Zeichnung fragen, in welcher Form sie begeben wird – die Antwort entscheidet darüber, ob im Konkurs der Bank ein Vorzugsrecht besteht oder nicht.
Die Frage nach der Form gehört in jedes Gespräch über Kassenobligationen. Sie kostet eine Zeile in der Offerte und entscheidet über einen Schutz, den man nicht nachträglich herstellen kann. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben und bewahren Sie sie auf.
Verrechnungssteuer: einbehalten, aber rückforderbar
Auf Zinsen, die eine inländische Bank schuldet, wird die Verrechnungssteuer von 35 % einbehalten. Sie fliesst nicht der Bank zu, sondern dem Staat. Entscheidend ist ihr Charakter: Sie ist eine Sicherungssteuer – wer die Zinsen korrekt deklariert, bekommt sie zurück.
Der einbehaltene Betrag ist also keine endgültige Belastung, sondern eine Vorauszahlung. Für die Rendite macht er keinen Unterschied, für die Liquidität schon: Das Geld fehlt bis zum Steuerentscheid. Wer die Zinsen mehrerer Jahre betrachtet, sieht den Einbehalt deshalb nicht als Verlust, sondern als verschobene Zahlung.
Der teure Fehler ist ein anderer: Wer die Zinsen nicht deklariert, verliert die Verrechnungssteuer. Sie wird dann nicht zurückerstattet, und aus der Sicherungssteuer wird eine endgültige Belastung – bei einem Produkt, dessen Zins über die ganze Laufzeit feststand, ein besonders unnötiger Abzug.
Bei Zinsen, die eine ausländische Bank schuldet, fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an. Die Erträge bleiben trotzdem steuerbar und gehören in die Steuererklärung. Dass nichts einbehalten wurde, heisst nicht, dass nichts zu deklarieren wäre.
Vermögenssteuer: das Guthaben zählt zum Vermögen
Ein Festgeld erzeugt nicht nur einen Zinsertrag, es ist auch Vermögen. Das Guthaben gehört zum steuerbaren Vermögen und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer. Sie fällt auf dem Wert der Einlage an – unabhängig davon, wie hoch der Zins war.
Damit ist die Nettorendite eines Festgelds nie der Zinssatz. Von den Zinsen ist die Einkommenssteuer zu bezahlen, zusätzlich fällt die Vermögenssteuer auf dem Guthaben an. Und beide sind kantonal: Einkommens- und Vermögenssteuern unterscheiden sich zwischen den Kantonen und teils zwischen den Gemeinden.
Für einen Vergleich heisst das: Diese Seite kann die Mechanik erklären, aber keinen Schweizer Steuerwert nennen. Die massgebenden Zahlen stehen in Ihrer Steuererklärung und in den Publikationen Ihres Kantons. Wer den Wohnkanton wechselt, muss die Rechnung neu machen.
Halten Sie Zins und Steuer auseinander. Der Zinssatz ist das, was die Bank zusagt. Was davon und vom Guthaben nach den Steuern bleibt, hängt an Ihrem Kanton und an Ihrer übrigen Steuersituation – eine Zahl, die kein Anbieter für Sie kennt.
Was am Laufzeitende passiert
Am Ende der Laufzeit wird das Festgeld fällig. Dann stellen sich vier Fragen, und die Antworten stehen in den Bedingungen – nicht in der Werbung:
- Wird ausbezahlt oder verlängert? Bei manchen Angeboten verlängert sich die Einlage, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen oder widersprechen.
- Zu welchem Zins würde verlängert? In der Regel zu den Konditionen, die dann gelten – nicht zu den Konditionen Ihrer ursprünglichen Einlage.
- Wohin gehen Kapital und Zinsen? Auf das Referenz- oder Verrechnungskonto. Prüfen Sie, dass die Angaben aktuell sind und das Konto noch besteht.
- Wie werden die Zinsen ausbezahlt? Zusammen mit dem Kapital oder getrennt? Davon hängt ab, welchen Betrag Sie wieder anlegen.
Die automatische Verlängerung ist der Punkt, an dem Festgeld oft liegen bleibt. Wer den Termin verpasst, bekommt nicht selten eine neue Laufzeit zu Bedingungen, die er nie gewählt hat. Notieren Sie das Fälligkeitsdatum dort, wo Sie es sehen – nicht nur im Kopf.
Planen Sie rechtzeitig, was danach kommt: Wiederanlage im Festgeld, ein Konto mit täglicher Verfügbarkeit oder eine längerfristige Anlage über ein Depot. Diese Entscheidung gehört vor den Fälligkeitstermin, nicht danach.
Die Frist für Kündigung oder Widerspruch steht in den Bedingungen Ihres Angebots. Wir nennen hier keine Frist, weil sie sich von Produkt zu Produkt unterscheidet – suchen Sie die Klausel, bevor Sie die Einlage abschliessen.
Ausländische Banken: fünf Fragen, die Sie vorher stellen sollten
Ein erheblicher Teil der Festgeldangebote kommt von Banken ausserhalb der Schweiz. Das ist nicht per se nachteilig, verändert aber die Fragen: Bei einer ausländischen Bank gilt nicht die Schweizer Regel, sondern das System ihres Sitzlandes.
- Einlagensicherung
- Es gilt das Sicherungssystem des Sitzlandes. Klären Sie, in welchem Umfang und in welcher Währung es Einlagen deckt – das muss der Schweizer Regel nicht entsprechen.
- Aufsicht
- Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Sitzlandes, nicht die FINMA. Fragen Sie, welche Behörde das ist und wie ein Verfahren im Ernstfall abläuft.
- Währung
- Ist die Einlage in Franken oder in einer Fremdwährung? Bei einer Fremdwährung kommt das Kursrisiko hinzu – und dieses Risiko ist nicht Teil einer Einlagensicherung.
- Recht und Sprache
- Im Streitfall gilt ausländisches Recht und die Sprache des Sitzlandes. Das kann den Aufwand erhöhen, auch wenn der Fall gut ausgeht.
- Abwicklung im Ausfall
- Fällt die Bank, läuft das Verfahren über die Behörde des Sitzlandes. Wie lange es dauert und welche Unterlagen verlangt werden, lässt sich vorher nicht zusichern.
Was daraus folgt, ist keine Warnung, sondern eine Prüfliste. Fragen Sie vor dem Abschluss nach Sitzland und Banklizenz, nach dem konkret anwendbaren Sicherungssystem, nach der zuständigen Aufsichtsbehörde und nach der Währung der Einlage. Lassen Sie sich diese Punkte schriftlich geben – so, dass Sie sie später noch lesen können.
Klären Sie auch, wie die Zinsen für Ihre Steuererklärung belegt werden. Auf Zinsen einer ausländischen Bank fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an; die Erträge bleiben steuerbar. Fehlt der gewohnte Steuerauszug, müssen Sie die Zinsen selbst zusammenstellen – auch dieser Aufwand gehört in den Vergleich.
Ob ein ausländisches Angebot hält, was es verspricht, können wir nicht vorhersagen – das hängt vom Sitzland und vom Einzelfall ab. Was wir sagen können: Wer auf diese Fragen keine klaren Antworten erhält, sollte das Angebot nicht abschliessen.
Worauf Sie beim Festgeldvergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft:
- Laufzeit und Bindung – passt sie zu dem, was Sie in dieser Zeit vorhaben?
- Vorzeitige Auflösung – ist sie möglich, und zu welchen Bedingungen?
- Zins und Zinsgutschrift – wie wird der Zins berechnet, und wann wird er gutgeschrieben?
- Fälligkeit und Verlängerung – verlängert sich die Einlage automatisch, und wie verhindern Sie das?
- Einlagensicherung – Sitzland, Sicherungssystem und Währung klären; bei mehreren Einlagen auf die Banklizenz achten
- Verrechnungssteuer – Zinsen deklarieren, sonst ist der einbehaltene Betrag endgültig verloren
- Vermögenssteuer – die kantonale Belastung auf dem Guthaben mitrechnen
- Unterlagen für die Steuererklärung – was erhalten Sie, und reicht es für die Deklaration?
Der Schlusspunkt: Festgeld ist ein überschaubares Produkt. Es gibt keinen Markt, keine Ausführung und keine Strategie – dafür drei Dinge, die Sie kennen müssen: Ihre Bindung, die Sicherung und die Steuern. Wer diese drei geprüft hat, hat das Produkt verstanden.
Häufige Fragen
Was ist Festgeld?
Festgeld ist eine Einlage mit fester Laufzeit und festem Zins. Sie legen einen Betrag für eine vereinbarte Dauer an und können während dieser Zeit nicht darüber verfügen. Es gibt kein Marktrisiko, aber ein Einlagenrisiko: Sie leihen der Bank Geld.
Wie hoch sind die Festgeldzinsen in der Schweiz?
Zinssätze ändern sich laufend, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Der Vergleichsrechner auf dieser Seite zeigt die aktuellen Konditionen der verfügbaren Anbieter; die verbindlichen Werte für Ihre Offerte stehen in den Unterlagen der Bank.
Kann ich mein Festgeld vorzeitig auflösen?
Das hängt von den Bedingungen Ihres Angebots ab. Manche Banken sehen eine vorzeitige Auflösung zu schlechteren Konditionen vor, andere schliessen sie aus. Lesen Sie diese Klausel vor dem Abschluss – sie entscheidet, was die Bindung im Ernstfall kostet.
Wie sicher ist mein Festgeld?
In der Schweiz greift die Einlagensicherung bis 100'000 Franken je Kunde und Bank. Massgeblich ist die Banklizenz, nicht der Markenname: Mehrere Marken unter derselben Lizenz zählen zusammen. Bei einer ausländischen Bank gilt das Sicherungssystem ihres Sitzlandes.
Muss ich Zinsen aus Festgeld versteuern?
Ja. Die Zinsen sind Einkommen und gehören in die Steuererklärung. Bei einer inländischen Bank wird die Verrechnungssteuer von 35 % einbehalten und bei korrekter Deklaration zurückerstattet. Zusätzlich unterliegt das Guthaben der kantonalen Vermögenssteuer.
Was ist die Verrechnungssteuer auf Festgeldzinsen?
Sie beträgt 35 % und wird auf Zinsen inländischer Schuldner einbehalten. Sie ist eine Sicherungssteuer: Wer die Zinsen korrekt deklariert, bekommt sie zurück. Wer sie nicht deklariert, verliert den einbehaltenen Betrag endgültig. Bei ausländischen Banken fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Das richtet sich nach den Bedingungen. Bei manchen Angeboten wird das Kapital ausbezahlt, bei anderen verlängert sich die Einlage automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen oder widersprechen – dann zu den Konditionen, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Klären Sie Fälligkeit und Verlängerung vor dem Abschluss.
Gilt die Schweizer Einlagensicherung auch bei einer ausländischen Bank?
Nein. Bei einer ausländischen Bank gilt das Sicherungssystem ihres Sitzlandes, und zuständig ist die Aufsichtsbehörde dieses Landes. Klären Sie vor dem Abschluss, in welchem Umfang und in welcher Währung die Sicherung greift und wie ein Verfahren im Ausfall abläuft.
Sind Kassenobligationen gleich geschützt wie Festgeld?
Nicht automatisch. Die Einlagensicherung nennt Kassenobligationen, die auf den Namen des Einlegers lauten und bei der Bank im Namen des Einlegers hinterlegt sind, unter den gesicherten Guthaben. Eine Inhaber-Kassenobligation fällt nicht darunter – das Bankengesetz privilegiert Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten. Fragen Sie deshalb vor der Zeichnung, in welcher Form die Kassenobligation begeben wird. Bei der Liquidität gilt für beide dasselbe: Das Kapital ist über die ganze Laufzeit gebunden, anders als auf einem Sparkonto.
Ist Festgeld eine gute Anlage?
Für Geld, das Sie während der Laufzeit nicht brauchen und für das Sie ein im Voraus bekanntes Ergebnis wollen, ist es ein passendes Produkt. Für den Notgroschen ist es ungeeignet, weil Sie während der Laufzeit nicht darauf zugreifen können. Die Entscheidung hängt an Ihrer Liquiditätsplanung, nicht am Zinssatz allein.